Voraussetzungen für die Teilnehmer
Die RSA 21 schreibt vor, dass die Verantwortlichen, die mit dem Planen, Errichten und Betreiben einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum betraut sind, der deutschen Sprache mächtig sein müssen. Als Orientierung dient hierbei der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER), Niveaustufe B2; weitere Informationen unter www.europaeischer-referenzrahmen.de.