RSA-Schulung ab 179,00 €*

Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
gemäß MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97

Bekannt bei
GaLABau- und Forstbetriebe, die im öffentlichen Verkehrsraum eine Arbeitsstelle planen, errichten oder betreiben, müssen diese Arbeitsstelle regelkonform absichern.


Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Absicherung gilt nicht nur auf stark befahrenden Straßen wie Autobahnen, Bundes-, Kreis- und Landstraßen und innerörtlichen Hauptstraßen, sondern auch auf weniger frequentierten Straßen z.B. in Waldgebieten und Nebenstrecken. Das Bundesministerium für Verkehr hat hierfür ein Regelwerk herausgegeben – die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (kurz RSA).

Im Rahmen von Online-Live-Schulungen (sog. Webinare) wird das notwendige fachliche Wissen rund um die RSA 95 mit vielen praktischen Beispielen vermittelt. Im Anschluss an die RSA-Schulung erhalten die Teilnehmer das Teilnahme-Zertifikat. Dieses Zertifikat dient bei anordnenden Behörden und im Rahmen von Ausschreibungen als Qualifikationsnachweis.
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Für wen ist die RSA-Schulung wichtig?


Grundsätzlich richten sich die RSA Schulungen an Verantwortliche, die mit der Planung, der Errichtung, dem Betreiben und der Kontrolle einer Arbeitsstelle betraut sind. In der Forstwirtschaft und dem Garten- und Landschaftsbau gelten hier die gleichen Vorgaben wie z.B. für Bauunternehmen und Verkehrssicherungsbetriebe. Sobald aufgrund von Arbeitsmaßnahmen in den öffentlichen Verkehrsraum eingegriffen wird wie z.B. bei Baumfällarbeiten und Mäharbeiten an Straßen, greifen die Vorgaben der RSA.

Die verantwortlichen Personen können zum einen der Unternehmer eines GaLaBau-Betriebes sein aber auch die Verantwortlichen für die Arbeitsstelle vor Ort. Die Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen der Behörden z.B. unter Berücksichtigung von Verkehrszeichenplänen ist genauso wichtig wie Kenntnisse über Lichtsignalanlagen, Umleitungen, Warnkleidung und Vieles mehr.
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RSA im Zeitraffer - ein Blick auf die Entwicklung der Richtlinien


Die ursprüngliche Form der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen geht auf das Jahr 1980 zurück. Zu dieser zeit veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr die Ursprungsfassung. Seither gab es verschiedene Änderungen. So wurden insbesondere die sehr spezifischen Festlegungen wie z.B. konstruktive Anforderungen an Absperrgeräte sowie Verkehrszeichen in der aktualisierten Version aus dem Jahr 1995 gekürzt.

Die RSA 95 wurde von der neuen RSA 21 abgelöst. Die Neuerungen werden im Rahmen unserer RSA-Schulungen für Mitarbeiter in Forst- und GaLaBau-Betrieben vermittelt. Das Regelwerk konzentriert sich vornehmlich auf die verkehrsrechtlichen Vorgaben, wie die korrekte Sicherung von Arbeitsstellen auf und an Straßen vollzogen werden soll. Die technischen Details, beispielsweise wie die Absperrtafeln auszusehen haben, finden sich einerseits in den technischen Lieferbedingungen sowie in der Verwaltungsvorschrift ZTV-SA, die im Jahre 1997 veröffentlicht wurde. Grundsätzlich gilt die RSA 95 überall dort, wo auch die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) gilt.

Die RSA 21 gliedert sich in vier Abschnitte:

Teil A ist allgemein gehalten und klärt wichtige Grundbegriffe, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien, die im
Zusammenhang mit der Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum von Bedeutung sind.

Die drei folgenden Abschnitte der RSA 21 widmen sich den speziellen Anwendungsbereichen.

Teil B der RSA 21 informiert, wie die Arbeitsstellensicherung an innerörtlichen Straßen geregelt werden muss.

Teil C konzentriert sich auf die Arbeitsstellensicherung auf Landstraßen.

Teil D zeigt auf, welche Richtlinien zu beachten sind bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Autobahnen bzw. schnell
befahrenen Straßen.

Diese vier Abschnitte der RSA 21 gelten für Arbeitsstellen sowohl von kürzerer als auch von längerer und werden in unseren RSA-Schulungen mit verschiedenen Praxisbeispielen erläutert.
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RSA-Schulungen als
Qualifikationsnachweis

RSA-Schulungen als Qualifikationsnachweis für die Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum


Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber: Die Arbeitsstättensicherung muss stets gewissenhaft, sorgfältig und fachlich kompetent durchgeführt werden. Hierbei geht es nicht nur um die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter. Auch der Schutz der Verkehrsteilnehmer steht im Vordergrund. Die für die Sicherheit verantwortlichen Mitarbeiter müssen dementsprechend qualifiziert sein; denn ein Schadenfall kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In unseren RSA-Schulungen vermitteln unsere praxiserfahrenen Trainer die nötige Kompetenz und das Wissen über die geltenden Vorschriften zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum.

Mit der Veröffentlichung des Merkblattes MVAS 99 (Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) vom Bundesministerium für Verkehr im Jahre 1999 wurde eine Anleitung mit beispielhaften Lehrplänen herausgegeben, wie diese RSA-Schulungen aufgebaut sein sollen. Das Merkblatt MVAS 99 umfasst Hinweise zu Art, Inhalt und Umfang der RSA-Schulung für die jeweilige Schulungsgruppe, also beispielsweise Mitarbeiter*Innen in Behörden, Auftraggeber und Auftragnehmer.

Ziel der RSA-Schulungen ist es, die Teilnehmer zu befähigen, eine Arbeitsstelle im öffentlichen Raum eigenständig und nach geltenden Vorschriften zu planen, die errichten und zu betreiben. Hierbei können die Teilnehmer sich auf einzelne Themenschwerpunkte wie beispielsweise die Arbeitsstellensicherung auf Autobahnen konzentrieren oder sich allumfassend schulen lassen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der RSA-Schulung erhalten die Teilnehmer ein Teilnahme-Zertifikat, welches als Nachweis über die Vermittlung der Fachkenntnisse verwendet werden kann.
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